Ein bewegtes Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr stetes Interesse an der Arbeit des Instituts. Auf ein gutes Jahr 2025 für die Menschenrechte – und für Sie!
Menschenrechtsbericht 2024
Schutz von Geflüchteten, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt – das sind drei von insgesamt fünf Themen unseres 9. Menschenrechtsberichts an den Deutschen Bundestag.
COP29 – Klimaschutz an den Menschenrechten ausrichten
Vom 11. bis 22. November 2024 treffen sich die Mitgliedstaaten der UN-Klimarahmenkonvention in Aserbaidschan, um auf der COP29 weitere Schritte gegen den Klimawandel zu verhandeln. Die Staaten müssen dabei berücksichtigen, dass Klimaschutz zugleich Menschenrechtsschutz ist.
Arbeitsausbeutung: Schutz und Unterkunft für Betroffene
Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Betroffene, die der Ausbeutungssituation entkommen, brauchen schnelle Unterstützung und Unterbringung. Deutschland muss angemessene Unterkünfte zur Verfügung stellen, die für alle Betroffenen zugänglich sind.
Anerkennung auch im Alter
In Deutschland sind über 18 Millionen Menschen älter als 65 Jahre. Ältere Menschen werden oft als hilfsbedürftig betrachtet. Sie sind aber keine Fürsorgeobjekte, über die man bestimmen kann. Ein Gespräch über negative Altersbilder, barrierefreie Wohnungen und die Rechte älterer Menschen.
Die Broschüre beantwortet zentrale Fragen zu Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderungen kurz und allgemein verständlich. Auch in Leichter Sprache.
Am 20. November diskutierten Fachleute aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft über Sicherheitspolitik im Jahr vor der Bundestagswahl – Ein Bericht
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Die Bibliothek des Instituts sammelt Literatur zur Menschenrechtssituation in Deutschland sowie zum europäischen und internationalen Menschenrechtsschutz.
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„Menschenrechte gelten für alle Menschen, weil sie Menschen sind. Jederzeit und überall.“
Menschenrechtsbildung
Menschenrechtsbildung ist grundlegend für die Verwirklichung der Menschenrechte. Ihre Ziele sind es, Menschenrechte bekannt zu machen, ihre Umsetzung zu fördern und Menschen darin zu stärken, sich für Menschenrechte einzusetzen.
Monitoring meint die systematische und regelmäßige Beobachtung, ob und wie Menschenrechte verwirklicht werden. Monitoring ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzungsverpflichtung von Menschenrechtsverträgen.
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